Mission praktisch

Die Vereinte Evangelische Mission ist eine Gemeinschaft von Kirchen in drei Erdteilen. Mission heute ist ein Mosaik vielfältiger Aufgaben, die alle ein Ziel haben: Menschen zu befähigen und zu stärken, damit sie den Ruf Gottes hören und sich den Anforderungen in ihrem Leben stellen können.

Teilhabe als Prinzip

Alle wichtigen Entscheidungen werden in den internationalen Gremien der VEM getroffen. Jede Stimme zählt - ob aus Afrika, Asien oder Deutschland.

Leitungsstruktur der VEM:

Die Leitungsstruktur der VEM im Organigramm. Zur Vergrößerung bitte auf die Abbildung klicken.
Die Leitungsstruktur der VEM im Organigramm. Zur Vergrößerung bitte auf die Abbildung klicken.

Die Organe der Vereinten Evangelischen Mission sind in der Satzung festgehalten:

  • die Vollversammlung (General Assembly)
  • der Rat (Council) sowie
  • der Vorstand (Management Team).

Die Vollversammlung wird alle vier Jahre neu gebildet, tritt aber alle zwei Jahre zusammen.

Der Rat besteht aus 14 Delegierten der Vollversammlung:

  • dem Moderator bzw. der Moderatorin
  • vier Personen aus jeder der drei Regionen
  • sowie einem oder einer jungen Erwachsenen

Der Rat berät und beaufsichtigt den Vorstand (das Management Team), wählt den Generalsekretär, beruft das Generalsekretariat sowie die Exekutivsekretäre und -sekretärinnen als Mitglieder des Vorstands.

Der Vorstand (den Exekutivausschuss gibt es laut der neuen Satzung nicht mehr) besteht "aus bis zu acht Personen, die mit Ausnahme des Generalsekretärs/der Generalsekretärin für vier Jahre bestellt werden."

Davon zu unterscheiden ist der "Vorstand" im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§26), der in der VEM als "Generalsekretariat" beschrieben wird und dem drei Personen angehören:

  • die Generalsekretärin / der Generalsekretär
  • die Exekutivsekretärin / der Exekutivsekretär für Finanzen und Verwaltung
  • sowie eine weitere Exekutivsekretärin bzw. ein weiterer Exekutivsekretär

Der Generalsekretär oder die Generalsekretärin ist Vorsitzender sowohl des Vorstands als auch des Generalsekretariats. Seine Amtszeit beträgt acht Jahre, eine Wiederbestellung ist möglich.

Die Regionalversammlungen werden als Ausschüsse der Vollversammlung eingerichtet - anders als bisher. Ihnen gehören die Delegierten der Vollversammlung aus der jeweiligen Region sowie zusätzliche Delegierte aus der Region an. Die Regionalversammlungen tagen alle zwei Jahre - im Wechsel mit der Vollversammlung. Dadurch erhofft sich die VEM ein stärkeres Zusammenwachsen und Zusammenleben der Mitglieder in den Regionen.