Worüber entscheidet die Vollversammlung?

Abstimmung auf der Vollversammlung in Manila 2004, Foto: Tagaro, VEM

Die Vollversammlung der Vereinten Evangelischen Mission tagt alle vier Jahre. Sie entscheidet über die Grundsätze und allgemeinen Leitlinien für die Arbeit der VEM. Sie beschließt, in welchen Bereichen bis zur nächsten Vollversammlung finanzielle Schwerpunkte zu setzen sind.

Änderungen der Satzung und Änderungen im Stellenplan für leitende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen von der Vollversammlung genehmigt werden.

Ferner obliegt es der Vollversammlung zu entscheiden, ob eine neue Kirche in die Gemeinschaft aufgenommen wird oder nicht. Gegebenenfalls entscheidet die Vollversammlung auch über den Ausschluss von Mitgliedskirchen.

Bei ihrer Entscheidungsfindung stützt sich die Vollversammlung auf den Bericht des Rats der VEM sowie auf die Berichte der Regionalversammlungen (Deutschland, Afrika und Asien).

Die Delegierten der Vollversammlung

Asienreferentin Sophie Lizares-Bodegon auf der Vollversammlung 2004
Foto: Tagaro, VEM

Die Vollversammlung setzt sich aus Delegierten aller Mitgliedskirchen zusammen. Die genaue Anzahl der Delegierten staffelt sich nach Mitgliederzahl der Kirche:

Kirchen mit unter 300.000 Mitgliedern und die v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel entsenden einen Delegierten; Kirchen mit 300.000 bis 1,5 Millionen Mitgliedern entsenden zwei Delegierte, unter ihnen mindestens eine Frau; und Kirchen mit über 1,5 Millionen Mitgliedern entsenden drei Delegierte, unter ihnen mindestens eine Frau und möglichst einen Nichttheologen oder eine Nichttheologin.

Zusätzlich entsendet jede Regionalversammlung vier Delegierte in die Vollversammlung, zwei Frauen und zwei Jugendliche.

Jeder oder die Delegierte hat einen Stellvertreter, der seinen Platz einnimmt, wenn der Delegierte verhindert ist oder ihm das Mandat von seiner Kirchen entzogen worden sein sollte (was nur in seltenen Fällen vorkommt.)

Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte sämtlicher Stimmberechtigten anwesend ist. Bei Abstimmungen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit in der Satzung nichts anderes bestimmt ist. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen als abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Beschluss nicht zustande gekommen. Über jede Sitzung wird ein Protokoll angefertigt.

Die Vollversammlung wählt die Ratsmitglieder und den Moderator

Die Vollversammlung wählt die Mitglieder des Rats: 27 Personen: je 9 aus Afrika, 9 aus Asien und 9 aus Deutschland - unter ihnen jeweils eine Jugenddelegierter, der bei der Wahl nicht älter als 30 Jahre sein darf. Die Vorschläge werden von den drei Regionalversammlungen eingereicht bzw. von Mitgliedern der Vollversammlung.

Mitglieder des Rates – die Legislaturperiode beträgt vier Jahre - können bis zu zweimal wiedergewählt werden. Die Verteilung der Sitze wird in den Ausführungsbestimmungen geregelt.

Für jedes Ratsmitglied wird ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin gewählt, die bei Verhinderung des betreffenden Ratsmitgliedes mit vollem Stimmrecht an der Sitzung des Rates teilnimmt.

Aus dem jeweils neugewählten Rat wählt die Vollversammlung den Moderator bzw. die Moderatorin und deren zwei Vizes (aus dem jeweils neugewählten Rat), wobei auch hier darauf geachtet wird, dass die drei Regionen Afrika, Asien und Deutschland gleichmäßig in den Ämtern vertreten sind.

Die Beschreibung der Aufgaben der Vollversammlung ist in der
Satzung festgelegt.

Bischof Zephania Kameeta (ELCRN) ist der Moderator der Vereinten Evangelischen Mission. Foto: Weiss
Vollversammlung auf Borkum zu Ende gegangen

Regine Buschmann ist die neue Moderatorin der VEM

Vereinte Evangelische Mission beschließt Strukturreform

Satzungsänderung angenommen und genehmigt

Bischof Dr. Zephania Kameetaund Imelda Simangunsong-Matondang.
"Klima der Gerechtigkeit"

Eröffnungsgottesdienst in der Reformierten Kirche.
Vierte Vollversammlung der Vereinten Evangelischen Mission eröffnet

Julia Besten, Sonia Parera-Hummel und Ursula Wörmann stellen »Schwestern zweier Welten« auf der Vorkonsultation der Frauen vor. Foto: Birgit Pfeiffer/VEM
»Schwestern zweier Welten«: