Ein Überblick
(17.06.08) Die Delegierten der Vereinten Evangelischen Mission (VEM) haben die Satzungsänderung angenommen.
Laut der neuen Satzung, die bereits vom Regierungspräsidenten der Stadt Düsseldorf amtlich genehmigt wurde und damit in Kraft getreten ist, beinhaltet Änderungen betreffs der Entscheidungsorgane der VEM:
Demnach sind die Organe der VEM:
- die Vollversammlung (General Assembly)
- der Rat (Council) sowie
- der Vorstand (Management Team).
Die Vollversammlung wird alle vier Jahre neu gebildet, tritt aber alle zwei Jahre zusammen.
Der Rat besteht aus 14 Delegierten der Vollversammlung:
- dem Moderator bzw. der Moderatorin
- vier Personen aus jeder der drei Regionen
- sowie einem oder einen jungen Erwachsenen
Der Rat berät und beaufsichtigt den Vorstand (das Management Team), wählt den Generalsekretär, beruft das Generalsekretariat sowie die Exekutivsekretäre und -sekretärinnen als Mitglieder des Vorstands.
Der Vorstand (den Exekutivausschuss gibt es laut der neuen Satzung nicht mehr) besteht "aus bis zu acht Personen, die mit Ausnahme des Generalsekretärs/der Generalsekretärin für vier Jahre bestellt werden."
Davon zu unterscheiden ist der "Vorstand" im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§26), das in der VEM als "Generalsekretariat" beschrieben wird und dem drei Personen angehören:
- die Generalsekretärin / der Generalsekretär
- die Exekutivsekretärin / der Exekutivsekretär für Finanzen und Verwaltung
- sowie eine weitere Exekutivsekretärin bzw. ein weiterer Exekutivsekretär
"Der Verein" - das ist die VEM - "wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Mitglieder des Generalsekretariats gemeinschaftlich vertreten", heißt es in der neuen Satzung.
Der Generalsekretär oder die Generalsekretärin ist Vorsitzender sowohl des Vorstands als auch des Generalsekretariats. Seine Amtszeit beträgt acht Jahre, eine Wiederbestellung ist möglich.
Die Regionalversammlungen werden als Ausschüsse der Vollversammlung eingerichtet - anders als bisher. Ihnen gehören die Delegierten der Vollversammlung aus der jeweiligen Region sowie zusätzliche Delegierte aus der Region an. Die Regionalversammlungen tagen alle zwei Jahre - im Wechsel mit der Vollversammlung. Dadurch erhofft sich die VEM ein stärkeres Zusammenwachsen und Zusammenleben der Mitglieder in den Regionen.
Neu in der Satzung ist §3 zur Gemeinnützigkeit, der besagt, dass die VEM "ausschließlich kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke durch Förderung kirchlicher Zwecke" verfolgt, "der Fort- und Weiterbildung, der Entwicklungszusammenarbeit der Völkerverständigung, der Kinder- und Jugendhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens sowie durch mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO)". Die VEM trägt seit einigen Jahren das DZI-Siegel.
Wenn die Satzung Mittwoch morgen wie erhofft vom Regierungspräsidenten Düsseldorf genehmigt ist, können die Wahlen nach der neuen Satzung erfolgen, die dann in Kraft getreten ist.
Diese Kurzdarstellung der neuen Satzung beansprucht keine Vollständigkeit, sondern soll als als Zusammenfassung dem besseren Verständnis dienen. Das rechtsgültige Dokument wird so bald wie möglich zum Herunterladen auf der Website bereitgestellt.