Abstimmung auf der Vollver-
sammlung. Für einige
Änderungen, die zum Beispiel
das Grundeigentum oder das
Vermögen der VEM betreffen,
war bisher eine einstimmige
Zustimmung nötig. Nach
der neuen Satzung reicht eine
Zwei-Drittel-Mehrheit aus.
Foto: Malte Hausmann, VEM

Satzungsänderung angenommen und genehmigt