Jetzt Spenden

30.10.2020

Ehrliches Engagement bitte!

Das Buchstabieren von Menschenrechten ist die Hauptaufgabe des Forums deutscher Menschenrechtsorganisationen. (Foto: M.Pauly / VEM)

FORUM MENSCHENRECHTE erwartet von der Bundesregierung eine ernsthafte Umsetzung von menschenrechtlichen Empfehlungen der UN

Zweieinhalb Jahre nach der menschenrechtlichen Überprüfung Deutschlands durch den UN Menschenrechtsrat ist es Zeit für eine Zwischenbilanz. Dazu trafen Mitglieder des FORUM MENSCHENRECHTE (FMR) am Freitag mit Vertreter*innen der Bundesregierung zusammen.
„Bei vielen Empfehlungen sehen wir leider in einigen Ministerien bestenfalls eine unliebsame Pflichterfüllung im Rahmen eines lästigen Verfahrens“, so Jochen Motte, Mitglied des FMR-Koordinierungskreises. Es geht um die Verbesserung der Menschenrechtssituation im eigenen Land. Das sollte die Bundesregierung genauso ernst nehmen, wie sie es von anderen Staaten erwartet. „In Genf signalisierte die Bundesregierung wiederholt Zustimmung zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, doch zuhause passiert seit Jahren nichts. Das ist unglaubwürdig“, so Motte.

Ambivalent ist die Bilanz auch bei den zahlreichen Empfehlungen zum Thema Rassismus, Diskriminierung und Rechtsextremismus. Die politischen Entwicklungen in Deutschland machen die ernsthafte Auseinandersetzung mit den Empfehlungen und engagiertes Handeln dringlicher denn je. „In Genf zu erklären, die Praxis des Racial Profilings sei gesetzlich verboten und käme in der Polizeipraxis nicht vor, ist grob fahrlässig für das menschenrechtliche Ansehen Deutschlands“, kritisierte Lisa Heemann, ebenfalls Mitglied des FMR-Koordinierungskreises. „Diese Verweigerungshaltung ist absolut unverständlich und gegenüber internationalen Menschenrechtsgremien nicht vermittelbar.“
Umgekehrt hat die Bundesregierung alle Empfehlungen zur Bekämpfung des Menschenhandels angenommen. Das ist als Selbstverpflichtung zwar positiv zu bewerten, täuscht aber über erhebliche Defizite in der Praxis, insbesondere den fehlenden opferrechtlichen Ansatz im Kampf gegen Menschenhandel hinweg.

Zwischenbilanz über die bisherige Umsetzung der Bundesregierung veröffentlicht

Das FMR hat eine ausführliche Zwischenbilanz auf seiner Webseite veröffentlicht. Hintergrund: In der 3. Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) Deutschlands im Mai 2018 wurden insgesamt 259 Empfehlungen ausgesprochen. 209 davon hat die Bundesregierung angenommen. Die übrigen wurden nur zur Kenntnis genommen, weil etwa weitere Beratungen auf Länderebene erforderlich seien, weil man zwar das Ziel der Empfehlung anerkenne, sich aber nicht zu den empfohlenen Maßnahmen verpflichten wolle, oder eben auch, weil keine Maßnahmen beabsichtigt seien.
Alle Mitgliedsstaaten der UN müssen sich regelmäßig einer Überprüfung durch die Mitglieder des UN Menschenrechtsrates unterziehen. Grundlage dafür sind die Berichte der UN Menschenrechtsgremien zum jeweiligen Land, Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft und Nationaler Menschenrechtsinstitutionen sowie der Bericht des betreffenden Staates selbst. Die Empfehlungen aus diesem Verfahren werden vom Menschenrechtsrat offiziell beschlossen. Sie sollen der Verbesserung der Menschenrechtssituation vor Ort dienen.
Kontakt
Dr. Lisa Heemann, 0177-3074237, heemann[at]dgvn.de,
Dr. Jochen Motte, 0173-2866077, jpic[at]vemission.org,
Dr. Silke Voß-Kyeck, 0178-1877978, silke.voss-kyeck[at]posteo.de

Spendenkonto

IBAN: DE45 3506 0190 0009 0909 08

SWIFT/BIC: GENODED1DKD

Spenderservice

spenden@vemission.org

0202-89004-195

Kontakt

info@vemission.org

0202-89004-0

Pressestelle

presse@vemission.org

0202-89004-135

X

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.

Piwik-Code