03.11.2020
Auch Sri Lanka erlebt seit Oktober eine zweite Welle der Corona-Pandemie. Laut Regierungsangaben gibt es seit März circa 11.500 bestätigte COVID-19-Fälle und 22 Todesopfer (Stand 03.11.2020). Entgegen den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) machte die sri-lankische Regierung eine Einäscherung sowohl aller verstorbenen COVID-19-Patient*innen als auch aller Verdachtsfälle am 11. April verpflichtend und hält bis heute an dieser Maßgabe fest, obwohl zahlreiche Verfassungsbeschwerden gegen diesen Beschluss beim Obersten Gerichtshof eingingen. Mit den angeordneten Zwangseinäscherungen missachtet die Regierung – ohne medizinische Notwendigkeit – klar die Bestattungsrituale der muslimischen Gemeinschaft und mithin das Recht auf freie Religionsausübung. Obwohl Angehörige des muslimischen Glaubens nur zehn Prozent der sri-lankischen Bevölkerung ausmachen, gehört Berichten zufolge knapp die Hälfte der 22 COVID-19-Todesopfer der muslimischen Glaubensgemeinschaft an. Die Berichte von Zwangseinäscherungen lösen in den muslimischen Gemeinden große Angst aus, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Ende Oktober kam es außerdem zu Drohungen und Übergriffen auf einen christlichen Geistlichen durch buddhistische Mönche mit Hilfe der lokalen Polizei. Der Geistliche war gezwungen seine Arbeit in der Gemeinde im Polonnaruwa Distrikt einzustellen aus Angst vor der Verfolgung seiner Gemeindemitglieder. Christen machen etwa acht Prozent der sri-lankischen Bevölkerung aus und waren in der Vergangenheit häufig Repressalien durch die buddhistische Mehrheit oder muslimische Minderheit ausgesetzt.
Franziska Koch
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