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Hinweisgeberschutzgesetz

German Whistleblower Protection Act: Informationen zum Meldeverfahren

  • Welche Verstöße kann ich melden?

    Es können Rechtsverstöße, also Handlungen, die gegen ein Gesetz verstoßen, gemeldet werden. Gemeint sind dabei beispielsweise Rechtsverstöße im Bereich Datenschutz, Steuerrecht, Gesundheit, Missachtung von Vorschriften von Leben, Leib- und Gesundheit, Arbeitsrecht und weitere strafbewehrte Verstöße sein.

    Außerdem können Verstöße gegen die Code of Conducts gemeldet werden.

    Grundsätzlich können nur Rechtsverstöße gemeldet werden, die sich auf die Vereinte Evangelische Mission beziehen oder im damit verbundenen beruflichen Kontext stehen.

    Nicht in den Rahmen dieses Meldesystems fallen allgemeine Beschwerden, die keinen Rechtsverstoß darstellen (z. B. Unzufriedenheit mit den Diensten der VEM).

  • Wer kann einen Verstoß melden?

    Die Möglichkeit richtet sich primär an Beschäftigte; dazu zählen insbesondere Arbeitnehmer*innen.

    Darüber hinaus gilt diese Möglichkeit für Meldungen von Personen, die beruflich mit der VEM in Kontakt stehen (z.B. Dienstleister*innen, Lieferant*innen oder Honorarkräfte). Daher können auch diese Personen Meldungen über diesen Meldekanal abgeben.

  • Welchen Schutz habe ich als Hinweisgeber*in?

    Das Gesetz schützt die Identität der hinweisgebenden Person. Außerdem wird die hinweisgebende Person vor Repressalien (z. B. Abmahnungen, Kündigungen) geschützt.

    Die Meldungen, die mit diesem Portal gemacht werden, erzeugen eine E-Mail an die ausgewählte Ombudsperson der VEM, auf die nur die Ombudsperson Zugriff hat. Die Daten werden auf der Webseite nicht gespeichert.

  • Kann ich den Hinweis auch anonym abgeben?

    Eine volle Wirkung kann eine Meldung nur entfalten, wenn die Hinweisgebende Person auch bekannt ist. Nur so sind Rückmeldungen, Rückfragen, Folgemaßnahmen und der Schutz vor Repressalien wirksam umsetzbar.

    Anonyme Meldungen werden bearbeitet soweit dies ohne Rückfragen möglich ist und wenn dadurch die vorrangige Bearbeitung nicht anonymer Meldungen nicht gefährdet wird.

  • Wie läuft das Meldeverfahren ab?

    Wenn Sie Informationen über (mögliche) rechtliche Verstöße haben, können Sie diese über dieses Portal melden. Nachdem Sie sich über die wesentlichen Rechte und Pflichten informiert haben, können Sie unten über den "Meldung machen"-Button Ihre Meldung abgeben.

    Folgen Sie dann dem Fragebogen.

    Innerhalb von einigen Tagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung durch die angeschriebene Ombudsperson, die den Sachverhalt prüft.

    In der Regel wird diese mit dem VEM-Generalsekretariat oder dem VEM-Rat Kontakt aufnehmen, wenn dem im Einzelfall durch den Sachverhalt nichts entgegensteht.

    Sie sollten spätestens zum Abschluss des Verfahrens eine Information durch die Ombudsperson bekommen.

  • Wann schützt mich das Gesetzt nicht?

    Die Identität der hinweisgebenden Person wird nicht geschützt, wenn diese grob fahrlässig unrichtige Informationen über vermeintliche Verstöße meldet.

    Außerdem dürfen die Informationen nicht durch eine Straftat erlangt worden sein.

Aufbau des Meldebogens

Der Meldebogen wird an die entsprechende Ombudsperson der Region geschickt.

Ja, ich habe die oben dargestellten Informationen gelesen und möchte eine Meldung machen:

Hier klicken zum Ausfüllen des Meldebogens

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