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20.01.2011

Anhörung im Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages

Der Bundestagsausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe befasste sich am Mittwoch in einer mehrstündigen Anhörung mit dem 9. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik. Dazu wurden sechs Sachverständige aus Kirche und Zivilgesellschaft eingeladen, darunter auch Dr. Jochen Motte, der den Bericht zu den Themen Religionsfreiheit und den Rechten indigener Völker kommentierte. Dem Thema Religionsfreiheit müsse ein größerer Stellenwert auch im Rahmen der bilateralen Außen- und Entwicklungspolitik eingeräumt werden, empfahl VEM-Vorstandsmitglied Dr. Jochen Motte in seiner Stellungnahme zum Bericht der Bundesregierung über die Menschenrechtspolitik und begrüßte, dass Religionsfreiheit im Aktionsplan genannt wurde.

 

Die Bundesregierung müsse konsequent für das Recht auf Religionsfreiheit eintreten, unabhängig von der Frage, ob eigene Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen dem entgegenstehen könnten,  empfahl Motte. In seiner Stellungnahme regte der Leiter der Abteilung Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung der VEM ferner an, das Fakultativprotokoll zum Sozial­pakt zu unterzeichnen und zu ratifizieren. In seinen Ausführungen ging Motte beispielhaft auf die Lage der Kirchen in Indonesien und die Situation der Papua ein.

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