08.05.2018
Vor dem Hintergrund der anstehenden Auswertung Deutschlands durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 8. Mai 2018 bedauerte das FORUM MENSCHENRECHTE, dass, trotz vieler Ankündigungen, das Zusatzprotokoll zum Sozialpakt immer noch nicht durch die Bundesregierung ratifiziert wurde.
Das gilt ebenso für die ILO (International Labour Organisation) Konvention 169 zu den Rechten indigener Völker und Stammesgesellschaften und die UN Wanderarbeiterkonvention. „Diese ist gerade vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um Migration eine gute Grundlage, um Migration und Integration auf einer menschenrechtlichen Grundlage zu gestalten“, so Theodor Rathgeber, Vertreter des Forums beim Menschenrechtsrat.
Das Forum bedauerte, dass Deutschland durch die Verschleppung der Ratifizierungen dieser wichtigen Abkommen seinem selbstgestellten Anspruch, Vorreiter für die Weiterentwicklung und Durchsetzung der Menschenrechte in Deutschland und weltweit zu sein, nicht gerecht wird. Im Namen des Koordinationskreises des Forums forderte Jochen Motte die Bundesregierung dazu auf „70 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein klares Zeichen zu setzen und zumindest die im Koalitionsvertrag genannten Abkommen, wie vereinbart, umgehend zu ratifizieren“. Das FORUM MENSCHENRECHTE, Netzwerk von 50 Menschenrechtsorganisationen in Deutschland, hatte Anfang Oktober 2017 seinen Schattenbericht (Joint Stakeholder Report:
www.forum-menschenrechte.de/wp-content/uploads/2017/10/Joint-NGO-Submission_FMR_2017-finalcover.pdf ) eingereicht. Darin attestierte das Forum der Bundesrepublik ein vergleichsweise anspruchsvolles Niveau bei der institutionellen Umsetzung der Menschenrechte.
Kritik übte das Forum hingegen am fehlenden „angemessenen Lebensstandard“ etwa bei Menschen, die auf die zusätzliche Unterstützung der privat organisierten „Tafeln“ angewiesenen seien, um ihr Existenzminimum sichern zu können. Ebenso kritisierte das Forum die anhaltende Kluft in der Entlohnung zwischen Frauen und Männern bei gleicher Arbeit und gleicher Qualifikation. Menschen mit Behinderung seien trotz guter Konjunktur vom ersten Arbeitsmarkt faktisch ausgeschlossen und in einen parallelen Arbeitsmarkt separiert.
Im Bereich des Flüchtlingsschutzes kritisierte das Forum die Delegation von Schutzverpflichtungen an die Europäische Union, durch die das individuelle Recht, Asyl zu suchen ausgehöhlt werde. Zudem verstoße die Abschiebung von Flüchtlingen in Länder wie Afghanistan, wo keine Sicherheit garantiert werden kann, gegen elementare internationale Standards zum Schutz von Flüchtlingen.
In den Politikfeldern Entwicklungspolitik und Unternehmensverantwortung sei zwar von menschenrechtlichen Verpflichtungen die Rede, bei der Umsetzung beschränkt sich die Bundesregierung allerdings auf weiche, freiwillige Maßnahmen. So belasse es der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte bei freiwilligen Empfehlungen an die Unternehmen. Auch die Tatsache, dass die Bundesregierung sich nicht konstruktiv an den laufenden UN-Verhandlungen zu einem verbindlichen Instrument zur Regulierung transnationaler Unternehmen beteiligt, lässt an der Glaubwürdigkeit der Bekundungen zur Unternehmensverantwortung zweifeln.
Hintergrund: Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen unterzieht die Bundesrepublik Deutschland am 08. Mai in Genf zum dritten Mal einer Prüfung der Menschenrechtslage im Rahmen des allgemeinen Länderprüfverfahrens Universal Periodic Review (UPR):
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/UPR/Pages/DEIndex.aspx).
Deutschland wurde auch schon 2013 und 2009 überprüft. Im 3. Zyklus und der 30. Sitzung des UPR steht in erster Linie die Umsetzung der Empfehlungen aus dem vorhergehenden Zyklus im Fokus. Daneben können aber auch weitere Aspekte der aktuellen Menschenrechtssituation in Deutschland Gegenstand des Verfahrens werden. Text: Forum Menschenrechte Foto: Jochen Motte