28.03.2018
Diese Anordnung trifft nicht nur christliche Gotteshäuser, sondern auch einige Moscheen auf Grund ihrer zu lauten Morgengebete. Die Kirchen der VEM-Mitglieder in Ruanda, nämlich die Presbyterianische (EPR) und die Anglikanische Kirche (EAR), sind ebenfalls betroffen, und zwar insbesondere in den ländlichen Gebieten, in denen die Gemeinden die vorgeschriebenen Standards kaum erfüllen können. Hier ist es eine echte Herausforderung für die Gemeinden, kurzfristige Verbesserungen an Gebäuden und Anlagen in die Wege zu leiten. Laut den lokalen Behörden wurden bei den betroffenen religiösen Einrichtungen Mängel an der grundlegenden Infrastruktur sowie bei der Nicheinhaltung der Hygiene- und Sicherheitsstandards festgestellt. Bei anderen Einrichtungen war der Rechtsstatus nicht geklärt. Die Überprüfungen wurden von allen Distriktbehörden des Landes in Zusammenarbeit mit dem ruandischen Verwaltungsrat durchgeführt. Viele der betroffenen Gemeinden wurden aufgefordert, den Betrieb ihrer Gotteshäuser so lange einzustellen, bis sie den vorgeschriebenen Standards entsprechen. Hintergrund ist, dass Gottesdienste organisiert stattfinden und die dafür vorgesehenen Einrichtungen Mindeststandards erfüllen müssen. Bei der Ausübung der Religionsfreiheit dürfen zudem die Rechte anderer nicht eingeschränkt werden. Einige der betroffenen Kirchen werden wohl für längere Zeit geschlossen bleiben. Konkret wurde beanstandet, dass die Gottesdienstbesucher aufgrund infrakstruktureller oder baulicher Mängel Gefahren ausgesetzt seien. So wiesen beispielsweise die Kirchen in städtischen Gemeinden nicht genügend Parkplätze auf, so dass die Gottesdienstbesucher am Straßenrand parken müssten und dadurch Verkehrsbehinderungen verursachen würden. Einige Kirchen wurden geschlossen, weil auch Zelte zum Einsatz kamen. Andere Gemeinden seien verwarnt worden, weil bestimmte Sicherheitsvorrichtungen fehlten, sie wurden um Nachrüstung gebeten, um keine Schließung zu riskieren. So wurde beispielsweise bei einer Reihe von Kirchen festgestellt, dass keine Metalldetektoren oder Blitzableiter installiert waren wie von den Sicherheitsvorschriften gefordert. Die Leitungen dieser Kirchengemeinden wurden ermahnt, die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Darüber hinaus wurden Kirchengemeinden innerhalb von Wohngebieten aufgefordert, die Ruhe nicht durch Lärmbelästigung zu stören. Für die Eröffnung einer Kirche ist eine amtliche Zulassung, die nach 12 Monaten abläuft, gesetzlich vorgesehen. Außerdem besteht die Verpflichtung, innerhalb von neun Monaten vor der Eröffnung einen Antrag auf eine offizielle Betriebsgenehmigung zu stellen. Die meisten Gemeinden hätten dies nicht beachtet und keinen Antrag auf eine Dauergenehmigung gestellt. Ein Betrieb außerhalb dieses Gesetzes könne aber nicht erlaubt werden. Einige Kirchen, so der Vorwurf, hätten sich hinter der Religionsfreiheit versteckt, um das Gesetz zu umgehen. Aus den betroffenen Gemeinden kamen unterschiedliche Reaktionen. Einige Stimmen meinten, dass die geforderten Maßnahmen der allgemeinen Sicherheit dienten, während andere forderten, dass den Kirchen mehr Zeit eingeräumt werden müsse, um die Anforderungen zu erfüllen oder um andere geeignetere Örtlichkeiten zu finden. Die Kirchenleiter forderten im Namen ihrer Gemeinden, die Kirchen mit geringfügigen Beanstandungen wieder zu öffnen und eine Betriebserlaubnis zu erteilen, nachdem die beanstandeten Mängel in Ordnung gebracht worden seien. Rev. Dr. John Wesley Kabango, Abteilungsleiter Region Afrika (Foto: VEM)