09.05.2023
Jochen Motte, Leiter der Abteilung JPIC und stellvertretender Generalsekretär der VEM, Mitglied im Koordinierungskreis des Forum Menschenrechte. Foto: VEM
Am 9. November 2023 findet die vierte reguläre Überprüfung Deutschlands vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf statt. Bisher wurde Deutschland 2009, 2013 und 2018 im Rahmen des ‚universal periodic review‘ überprüft.
Wie bei den bisherigen Überprüfungen hat das Forum Menschenrechte, dem die VEM angehört, in einer offiziellen Stellungnahme Empfehlungen und Forderungen an die Bundesregierung formuliert und im Vorfeld der Überprüfung an das Hochkommissariat der Vereinten Nationen gesandt.
Hier finden Sie den Volltext der Stellungnahme.
Handlungsbedarf sehen die Mitgliedsorganisationen u.a. bei den Themen: Recht auf Wohnen, Frauenrechte, Kinderrechte, Rechte von Migrant*innen, Asylbewerber*innen und Flüchtlingen, Wirtschaft und Menschenrechte, Klimawandel und Menschenrechte sowie Gleichheit, Nicht-Diskriminierung, Rassismus und rassistische Gewalt.
Vor dem Hintergrund des bedrohlichen Übergriffs gegen die VEM-Mitarbeiterin und Autorin Sarah Vecera am 23. März 2023 bei einer Lesung aus dem Buch „Wie ist Jesus weiß geworden“ in Leipzig im Rahmen der „Internationalen Woche gegen Rassismus“ (hier die Erklärung der VEM zu dem Vorfall), betont Dr. Jochen Motte, Mitglied des Vorstands der VEM und Vertreter im Koordinationskreis des FMR: „Es ist dringend notwendig, staatliche Maßnahmen wie in der Submission aufgeführt zu ergreifen, um Menschen vor Rassismus und rassistischer Gewalt zu schützen.“
Daneben konstatiert die Stellungnahme staatliches Versagen bei der Anklage und Verurteilung von ‚hate crimes‘ (Hass-Verbrechen). Sowohl Rechtsprechung als auch Justiz sind demnach nicht ausreichend in der Lage, Motive von Hass und Rassismus zu erkennen und darauf zu reagieren. Das Forum fordert vor diesem Hintergrund, spezialisierte Anklage-Behörden zu Hassverbrechen einzurichten.
Weitere Forderungen beziehen sich u.a. auf eine notwendige stärkere Differenzierung zwischen Rassismus und Rechtsextremismus, die Entfernung des alten und überholten Begriffes „Rassismus“ aus dem Grundgesetz und die Einführung institutionell unabhängiger Beschwerdeverfahren.
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